Kontakt und Impressum

Atelier Paul Misar
Feldgasse 28
A-2440 Gramatneusiedl

Schauloft und Postanschrift und Büro
Am Kanal 123 A / Top 4
A-2353 Guntramsdorf

Tel. 02236/56245
Fax 02236/52888
eMail: info@wohnloft.at
www.wohnloft.at

Medieninhaber: Paul Misar
UID: ATU 36978008
Gerichtsstand: Schwechat

     
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Atelier Paul Misar, wird im folgenden "MISAR" genannt.
Die folgenden Vertragsbedingungen liegen allen Liefer- und Liefer/Aufbauverträgen, auch solchen, die im Namen von Subunternehmern durch Firma Atelier Paul Misar abgeschlossen werden, zugrunde:
     

1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen abweichenden Bedingungen des Bestellers, soweit letztere von MISAR nicht schriftlich angenommen werden.

2. Angebote
a) Alle Offerte von MISAR sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung nach Eingang der Bestellung.
b) Montagearbeiten werden wahlweise von eigenen Monteuren der Firma MISAR durchgeführt oder von MISAR an befugte Baumeister-, Zimmermann- oder Tischlerunternehmen als Subauftragsnehmer weitervergeben. MISAR behält sich das Recht vor, Montagen jederzeit ohne vorherige Absprache mit dem Bauherrn von gewerblich befugten Subauftragnehmern durchführen zu lassen.
c) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich MISAR Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. MISAR ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

3. Vertragsabschluß
Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn MISAR nach Eingang der Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt. Nach Vertragsabschluß und Eingang der ersten Anzahlung stellt MISAR eine Bau- und Fundamentzeichnung alsbald zur Verfügung. Bei "Liefer- und Aufbauverträgen" ist der Bauherr für die Einhaltung der ihm vorgegebenen Maße verantwortlich. Alle Verträge und Bestellungen bedürfen der Schriftlichkeit.

4. Montagearbeiten und Anlieferung
Die Bauvorarbeiten müssen bei Montagebeginn so weit fortgeschritten sein, dass die Montage ungehindert und zügig durchgeführt werden kann. Soweit während der Montage bauseitige Leistungen zu erbringen sind, sind diese so zu fördern, dass Behinderungen und Unterbrechungen der Montage ausgeschlossen sind. Muss die Montage wegen Bauverzögerung unterbrochen werden, so trägt der Besteller die Kosten der Wartezeit und etwaige wiederholte Reisekosten der Monteure.
Erforderliche Genehmigungen hat der Besteller rechtzeitig beizubringen. Die Befahrbarkeit der Zufahrtswege mit einem 7,5-t-LKW hat der Besteller sicherzustellen.
Nicht im Angebotsumfang enthaltene Zusatzarbeiten, die im Zuge der Montageabwicklung durchgeführt werden müssen (z. B. Niveauausgleich unebener Anschlussflächen, Stemmarbeiten etc.), werden zu marktüblichen Regiestundensätzen für Facharbeiter gesondert in Rechnung gestellt. Ergibt sich die Notwendigkeit derartiger Regiearbeiten während der Montage, so kann Firma MISAR diese ohne Rücksprache mit dem Bauherrn durchführen und danach in Rechnung stellen, falls eine reibungslose Montagefortführung diese Regiearbeiten notwendig erscheinen lässt.

5. Fristen und Termine
Vereinbarte Fristen und Termine beginnen mit dem Eingang der 1. Anzahlung bei MISAR. Geht die Anzahlung (siehe Punkt 6) nicht fristgerecht ein, verlängern sich Fristen und Termine um den Verzögerungszeitraum.
Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von MISAR liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Das gleiche gilt, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten von MISAR oder Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von MISAR nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse sind in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitzuteilen.

 

6. Preis- und Zahlungsbedingungen
a) Alle in Angeboten von MISAR angegebenen Preise sind Pauschalpreise frei Baustelle oder bei "Liefer- und Aufbauverträgen" fertig montiert (soweit die Zufahrt nach Ziffer 4 gewährleistet ist). Sie verstehen sich netto ausschließlich Mehrwertsteuer, wenn nicht anders im Angebot angegeben. Die Mehrwertsteuer wird zu dem im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld gültigen Satz berechnet und gesondert in der Rechnung ausgewiesen.
b) Zahlungen sind zu leisten durch Überweisung oder bar an den Geschäftsführer oder einen mit schriftlicher Inkassovollmacht ausgestatteter Vertreter der Firma MISAR wie folgt:
- 30 % bei Vertragsabschluß
- 40 % bei Mitteilung der Versandbereitschaft
- 30 % nach Montagefertigstellung bei "Liefer- und Aufbauverträgen" oder bei Lieferung bei "Lieferverträgen".
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von MISAR.
c) Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer Ansprüche für die Zeit des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 13 % p. a. berechnet.
d) Alternativ kann mit Zustimmung von MISAR auch bei Auftragserteilung Lieferung gegen reduzierte Anzahlung oder ohne Aconto, jedoch gegen unwiderrufliche Bankgarantie vereinbart werden.

7. Eigentumsvorbehalt
MISAR behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Verfügungen über die gelieferten Waren und der Einbau der gelieferten Waren sind vor vollständiger Zahlung ohne schriftliche Zustimmung von MISAR untersagt. Von Zwangsmaßnahmen Dritter (z. B. Pfändung pp.) ist MISAR unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

8. Mängelrüge
Mängelrügen müssen spezifiziert sein. Offensichtliche müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware MISAR schriftlich mitgeteilt werden.

9. Gewährleistung und Haftung
a) MISAR ist zur Nachbesserung und/oder Nachlieferung berechtigt.
b) Im Falle verschuldensabhängiger Ansprüche haftet MISAR nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10. Rücktritt vom Vertrag
Aufwendungen von MISAR hat der Kunde bei Vertragsrücktritt pauschal wie folgt zu entgelten:
Bei Rücktritt innerhalb von dreißig Tagen nach Auftragsbestätigung: 25 % des Rechnungswertes,
bei Rücktritt ab dem dreißigsten Tag bis zur Versandbereitschaft: 50 % des Rechnungswertes,
bei Rücktritt nach Versandfertigmeldung: 70 % des Rechnungswertes.
Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Seiten vorbehalten.

11. Schlussbestimmungen
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen hinsichtlich der restlichen Bestimmungen verbindlich. Für die Auslegung ist ausschließlich österreichisches Recht maßgebend.
Gerichtsstand ist Schwechat für alle aus dieser Vereinbarung resultierenden Rechtsstreitigkeiten.

     
     
  © Atelier Misar • +43 (2236)56245